Wir bieten Hüpfburgen in verschiedenen Farben und Formen an.

Voraussetzungen: Für den Aufbau der Hüpfburgen benötigen wir eine ebene Fläche von mind. 6 x 5 m bis zu 6,5 x 7 m sowie einen 220V / 16A Stromanschluss.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir laut Veranstaltungsgesetz sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen wie z.b. ziviltechnische Abnahmen, Veranstaltungslizenzen, Elektrobefunde und Versicherung, das heißt wir tragen die komplette Verantwortung und auf den Veranstalter entfällt daher keine Haftung, sofern die Hüpfburgen von uns betreut werden. Sollten Sie Aufträge an Firmen vergeben, die der Gesetzeslage nicht entsprechen, sind Sie als Veranstalter voll haftbar.